Foreign-Quota erklärt: Was Ausländer in Pattaya wirklich kaufen dürfen

Wenn ich mit Investoren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz spreche, kommt fast immer dieselbe Frage zuerst: „Darf ich als Ausländer in Thailand überhaupt eine Immobilie besitzen?" Die kurze Antwort: Ja — aber es kommt sehr darauf an, was du kaufst. Und genau hier passieren die teuersten Missverständnisse.

Ich erkläre dir die Spielregeln so, wie ich sie auch einem guten Freund erklären würde. Ohne Fachchinesisch, ohne Schönfärberei.

Condo ja, Land nein — die Grundregel

Thailändisches Recht ist an einem Punkt sehr eindeutig: Ausländer dürfen kein Land besitzen. Ein Haus mit Grundstück gehört dir als Ausländer nicht direkt — der Boden bleibt das Problem. Was du als Ausländer aber sehr wohl direkt und auf deinen Namen kaufen kannst, ist eine Eigentumswohnung (Condo).

Das ist der Grund, warum praktisch alle ausländischen Käufer in Pattaya Condos kaufen und nicht Häuser. Beim Condo bekommst du echtes Eigentum — sogenanntes Freehold — mit deinem Namen im Grundbuch (dem Chanote). Das ist so nah an „mir gehört das", wie es als Ausländer in Thailand geht.

Die 49%-Regel: das Herzstück

Jetzt kommt der Begriff, über den am meisten Verwirrung herrscht: die Foreign Quota.

Das Gesetz sagt: In einem Condo-Gebäude dürfen maximal 49% der gesamten Wohnfläche in ausländischem Freehold-Besitz sein. Die restlichen 51% müssen Thais oder thailändischen Gesellschaften gehören.

Für dich als Käufer heißt das ganz praktisch: Eine konkrete Wohnung kann nur dann als Freehold auf deinen Namen laufen, wenn das Gebäude seine 49%-Ausländerquote noch nicht ausgeschöpft hat. Ist die Quote voll, ist diese Wohnung für dich als Freehold nicht mehr verfügbar — auch wenn der Verkäufer dir etwas anderes erzählt.

Deshalb ist meine erste Frage bei jedem Objekt immer: „Wie steht es um die Foreign Quota in diesem Gebäude?" Das lässt sich beim Juristic Person (der Hausverwaltung) und im Grundbuchamt überprüfen. Wer das vor dem Kauf nicht klärt, kauft die Katze im Sack.

Leasehold: der Plan B — und seine Tücken

Wenn die Freehold-Quote voll ist oder du ein Haus willst, hörst du schnell das Wort Leasehold. Das ist im Kern ein langfristiger Pachtvertrag, üblicherweise über 30 Jahre, oft mit der mündlichen Zusage auf Verlängerung.

Leasehold kann ein legitimer Weg sein — aber sei ehrlich zu dir selbst, was es ist: Es ist kein Eigentum, sondern ein Nutzungsrecht auf Zeit. Die viel beworbene „30+30+30-Jahre"-Konstruktion klingt nach 90 Jahren Sicherheit, ist es aber rechtlich nicht automatisch. Nur die ersten 30 Jahre sind solide abgesichert; die Verlängerungen hängen am Wohlwollen (und der Existenz) des Eigentümers in der Zukunft.

Mein Standpunkt: Leasehold ist okay, wenn du es bewusst wählst und der Preis stimmt. Problematisch wird es, wenn dir Leasehold als „praktisch dasselbe wie Eigentum" verkauft wird. Ist es nicht.

Und die Sache mit der Thai-Firma?

Du wirst irgendwann auf den Vorschlag stoßen, Land über eine thailändische Gesellschaft zu kaufen, an der du beteiligt bist. Ich bin da sehr zurückhaltend. Wenn die Firma nur als Hülle existiert, um das Ausländer-Verbot beim Landkauf zu umgehen, bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, die bei genauer Prüfung kippen kann. Ich rate Mandanten in der Regel davon ab, ihr Vermögen auf so eine Konstruktion zu setzen — es sei denn, es gibt einen echten, operativen Geschäftszweck und sauberen Rechtsrat.

Was das für dich heißt

Wenn du in Pattaya investieren willst, ist der ehrlichste und sicherste Weg fast immer: ein Condo im Freehold, in einem Gebäude mit freier Foreign Quota, mit deinem Namen im Chanote. Klar, sauber, dein Eigentum.

Alles andere — Leasehold, Firmenkonstruktion, „Nominee"-Modelle — kann in Einzelfällen Sinn ergeben, gehört aber auf den Tisch, bevor Geld fließt, nicht danach.

Ich prüfe für die Objekte, die ich begleite, immer den Eigentumsstatus und die Quote, bevor ich sie überhaupt empfehle. Nicht weil es Vorschrift ist, sondern weil ich nicht möchte, dass jemand in zwei Jahren mit einem bösen Erwachen bei mir sitzt. Wenn du ein konkretes Objekt im Blick hast und wissen willst, ob es sauber ist: Frag mich. Ich schau ehrlich drauf.

Quellen & Belege

Externe Zahlen und Regeln in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Amtliche Quellen sind markiert.

  1. terms.law — Thailand Condominium Foreign Quota
  2. Department of Lands (Thailand) — พระราชบัญญัติอาคารชุด พ.ศ. 2522 (Condominium Act B.E. 2522) (amtlich)
  3. The Revenue Department (Thailand) — ภาษีเงินได้นิติบุคคลจากการขายอสังหาริมทรัพย์ (WHT / SBT / Stempel) (amtlich)